UnfallschutzWie die gesetzliche Unfallrente für Kinder berechnet wird

Kinder, die sich im Kindergarten oder in der Schule beziehungsweise auf dem Weg dorthin so verletzen, dass sie auf Dauer nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein können, erhalten von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente. Die Rentenhöhe richtet sich jedoch nicht nach dem tatsächlichen Bedarf.

24.11.2014 (verpd) Wer sein Kind umfassend absichern möchte, sollte sich prinzipiell nicht nur auf eine gesetzliche Unfallabsicherung verlassen, da die Leistungen insbesondere nach einem bleibenden Unfallschaden oftmals nicht reichen, um die finanziellen Mehrkosten zu decken.

Führt ein Unfall beispielsweise zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad zwar eine Rente. Doch die ist nicht so hoch, dass zum Beispiel ein Kind, das durch einen Unfall eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet, sorgenfrei davon leben kann.

Die gesetzliche Unfallrente bei Kindern

Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes. Bei Kindern ist der Jahresarbeitsverdienst entsprechend dem Alter festgelegt. Bei unter 6-Jährigen werden als Jahresarbeitsverdienst 25 Prozent, bei Kinder zwischen sechs und 15 Jahren rund 33,33 Prozent, bei unter 18-Jährigen 40 Prozent und bei über 18-Jährigen mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße herangezogen.

Ein unter sechsjähriger Schüler würde somit eine Vollrente in Westdeutschland in Höhe von 460,83 Euro und in Ostdeutschland von etwa 390,83 Euro im Monat bekommen. Einem 6- bis 15-Jährigen würde von der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Bundesländern eine maximale Monatsrente in Höhe von 614,44 Euro und in den neuen Bundesländern in Höhe von 521,11 Euro zustehen.

Bei den 15- bis 18-Jährigen würde bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit die monatliche Rentenleistung der gesetzlichen Unfallversicherung in Westdeutschland bei 737,33 Euro und in Ostdeutschland bei 625,33 Euro im Monat liegen. Die Rentenhöhe wäre damit in vielen Fällen zu niedrig, um auf Dauer das Einkommen einer normalen Tätigkeit auszugleichen.

Umfassender Schutz

Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Unfallversicherung können bei einer privaten Unfallpolice die nach einem Unfall fälligen Leistungen, wie eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung bei Invalidität, entsprechend dem individuellen Bedarf vertraglich vereinbart werden. Optional können in der Regel weitere Leistungen wie Bergungs- und Suchkosten, ein Krankenhaustagegeld oder auch kosmetische Operationskosten mitversichert werden.

Eine private Unfallversicherung bietet anders als eine gesetzliche Absicherung einen weltweiten Schutz rund um die Uhr. Sie leistet also nicht nur bei Unfällen in der Schule oder im Beruf, sondern auch in der Freizeit.

Wer sein Kind nicht nur gegen Unfälle, sondern auch bei Krankheiten finanziell abgesichert wissen möchte, kann auch eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung abschließen. Diese Police leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit. Sie zahlt eine vereinbarte Invaliditätsrente und/oder eine Kapitalsumme, wenn das versicherte Kind durch einen Unfall oder durch eine Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet.