30.10.2015
Wenn ein Baum auf dem eigenen Grundstück steht
Haftung
Normalerweise muss ein Grundstücksbesitzer für Schäden, die durch die Bäume seines Grundstückes entstanden sind, haften. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt
Was sich in 2015 noch steuerlich auszahlt
Steuertipp
Wer als Arbeitnehmer bis Ende des Jahres bestimmte Ausgaben tätigt, kann noch für dieses Jahr seine Steuerlast mindern.