27.03.2014
Vorfahrtsverletzung gegen Tempoüberschreitung
Urteil
Wer als Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt eines anderen verletzt, hat normalerweise für dessen Schaden einzustehen. Dass es diesbezüglich aber auch Ausnahmen gibt, belegt ein Urteil eines Oberlandesgerichts.
Unfallursache: schlechter Straßenzustand
Verkehr
Schlaglöcher oder Risse in der Straßendecke stellen für alle Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erklärt, was Betroffene beachten sollten, wenn sie deswegen einen Schaden erleiden. ...