18.12.2013
Kein Tempolimit - dennoch Teilschuld für Raser
Verkehr
Zwar gibt es auf einigen Teilbereichen der deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeits-Begrenzung, wer allerdings hier um einiges schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, muss bei einem Unfall mit einer Mitschuld rechnen, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.
Neuer Ombudsmann für die Kranken- und Pflegeversicherung
Krankenversicherung
Zum Jahreswechsel wechselt der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Er ermöglicht es den Versicherten, bei Streitigkeiten in Vertrags- und Schadensangelegenheiten ohne Anwalts- und Gerichtskosten ihr Recht einzufordern.