18.11.2013
Gegen Missgeschicke geschützt
Versicherungslösung
Laut Gesetz muss jeder, der einen Schaden anrichtet, dafür haften - und zwar in voller Höhe. Hat man durch eine kleine Unachtsamkeit jemanden verletzt, kann die Schadenszahlung schnell auch im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich liegen. Es gibt jedoch eine passende Absicherungslösung.
Betriebliche Weihnachtsfeier oder Privatvergnügen?
Aktuelles
Immer wieder gibt es Streit, ob ein Betriebsfest unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. So auch in einem kürzlich von einem Landessozialgericht entschiedenen Fall.